Gemäss Artikel L.6131-1 des Arbeitsrechts sind Arbeitgeber, deren Unternehmen keine Niederlassung in Frankreich hat (gemäss Artikel L243-1-2 des Sozialversicherungsgesetzbuchs), nicht verpflichtet, Beiträge zur Berufsbildung und die Lernsteuer zu entrichten.

 

Wenn Sie Lohnsummenbeträge in mindestens einem der folgenden 6 Personaltypcodes

(CTP) gemeldet haben :

  • die CTP 959, 971, 983 oder 987 für den Beitrag zur Berufsausbildung oder das CPF-CDD (persönliches Trainingskonto für befristete Verträge)
  • die CTP 992 oder 993 für den Hauptanteil der Lernsteuer

 

bitten wir Sie, Ihre Erklärungen in der DSN zu korrigieren (durch Regularisierungsblöcke) und diese Elemente bei Ihren nächsten Erklärungen zu berücksichtigen, um diese Beiträge nicht mehr in der DSN zu melden.

Wenn Sie die Höhe dieser Beiträge bereits bei der Urssaf bezahlt haben, bitte ziehen Sie die entsprechenden Beträge von Ihrer nächsten Zahlung ab.

Um die Rechte der Arbeitnehmer und die mögliche Finanzierung der Berufsausbildung zu erfahren, kann sich der Arbeitgeber an seinen betroffenen OPCO wenden, da unsere Abteilung nicht dafür zuständig ist.

Die Webseite « Quel-est-mon-OPCO (francecompetences.fr) » ermöglicht es dem Arbeitgeber, bei Bedarf seinen OPCO zu identifizieren, dem er angehört.