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Die im Ausland wohnhaften Steuerpflichtigen können sich mit der Bitte um eine verbindliche Auskunft an die Steuerbehörde wenden, um die Zusicherung zu erhalten, dass sie in Frankreich über keine feste Niederlassung oder über keine feste Einrichtung im Sinne des Steuerabkommens, das Frankreich an ihren Wohnsitzstaat bindet, verfügen. Weitere Informationen können Sie hier finden.

Das CFE ist Ihr einziger Ansprechpartner für administrative Formalitäten (Einstellung, Änderung, Löschung). Es ist dafür zuständig, alle Informationen zu zentralisieren und diese an die verschiedenen beteiligten Behörden zu übermitteln: Insee, Carsat, Zentrum für öffentliche Finanzen (centre des finances publiques) usw.

Das Foreign Companies Service ist das CFE für ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich.

ACHTUNG: Für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des landwirtschaftlichen Versicherungswesens fallen, wenden Sie sich an die MSA Alsace (mutualité sociale agricole),mit ausnahme eebenfalls für monegassisches Unternehmen oder Unternehmen in den Bereichen Stierkampf oder Binnenschifffahrt.

Gleich nach Erhalt Ihrer Gründungs- oder Änderungsmeldung übermittelt das CFE diese an die verschiedenen Empfangsstellen (Behörde für Unternehmensbesteuerung – service des impôts des entreprises usw.). Die Übertragung Ihrer Gründungsmeldung führt automatisch zu:

- Ihrem Eintrag ins Register für Unternehmen und Niederlassungen (SIRENE);

- Der Erteilung Ihrer SIRET-Identifikationsnummer durch INSEE (diese Nummer brauchen Sie bei Ihren Kontakten mit den Verwaltungen);

- Der Zuteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Ihre Geschäftstätigkeiten innerhalb der Europäischen Union durch die für Sie zuständige Behörde für Unternehmensbesteuerung.

Die MSA (Mutualité Sociale Agricole d'Alsace) ist das CFE für landwirtschaftliche Unternehmen. Sie kümmert sich um die Beitragsverwaltung für Ihre Arbeitnehmer, die in den Zuständigkeitsbereich der französischen Sozialversicherung fallen. Bei ihr müssen Sie:

- die Einstellung jedes Arbeitnehmers melden;

- die Gehälter melden; - die Sozialbeiträge leisten.

- Für weitere Informationen, klicken Sie hier

- Anmeldung des Gewerbes oder der Geschäftstätigkeit, Meldung der Einstellung von Arbeitnehmern.

- Änderungsmeldungen.

- Meldungen zur Beendigung der Geschäftstätigkeit und zur Beendigung der Beschäftigung von festen Mitarbeitern.

Ein ausländisches Unternehmen, das eine Niederlassung oder eine Filiale in Frankreich gründen möchte, hat sich beim Register für Unternehmen und Niederlassungen SIRENE einzutragen. Dafür wendet es sich an das je nach Tätigkeitsbereich für ihn zuständige CFE (Centre de Formalités des Entreprises). Das ausländische Unternehmen hat sowohl aus steuerrechtlicher Sicht als auch in Bezug auf die Sozialversicherungsmeldungen die gleichen Meldepflichten wie ein französisches Unternehmen.

Ein ausländisches Unternehmen ohne Niederlassung und ohne feste Mitarbeiter in Frankreich, das in Frankreich steuerpflichtige Geschäfte tätigt (MwSt., Körperschaftssteuer usw.) hat sich an die Behörde für die Besteuerung ausländischer Unternehmen (Service des Impôts des Entreprises Etrangères – SIEE) zu wenden. Für weitere Informationen zu diesem Thema klicken Sie bitte Hier.

Die Zusatzrentenkassen ziehen die Beiträge ein und verwalten die zusätzliche Rentenversorgung der Beschäftigten. Die Vorsorgeeinrichtungen ziehen die Beiträge ein und übernehmen je nachdem die Invaliditäts-, Unfähigkeitsentschädigungen oder kümmern sich um die Auszahlung der Todesfallleistung der Beschäftigten, der Rente des hinterbliebenen Ehegatten usw.

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