Mit der Bereitstellung des neuen Online-Dienstes ILASS (Instruction de la Législation Applicable à la Sécurité Sociale) wird die berufliche Mobilität der Arbeitnehmer von der nationalen Kasse zur Einziehung von Sozialversicherungsbeiträgen (URSSAF – Caisse nationale) - Abteilung für internationale Mobilität (service mobilité internationale) – verwaltet.

Dieser Online-Dienst ermöglicht die Bearbeitung aller Anträge auf Entsendung im Ausland, deren Befristung sowie unter als auch über drei Monate liegt, darunter auch alle Fälle der mehrfachen Erwerbstätigkeit. Hier werden folgende Bescheinigungen erstellt :

  • A1-Bescheinigung - betrifft alle Mitgliedstaaten der E.U., die Schweiz und das Vereinigte Königreich Großbritannien;
  • bilaterale Sozialversicherungsbescheinigung – betrifft 41 Länder bzw. Überseegebiete mit welchen ein Sozialversicherungsabkommen besteht;
  • Bescheinigung zur weiteren Anwendung der französischen Vorschriften zur sozialen Sicherheit – betrifft alle anderen Länder.

Zur Beantragung einer dieser Bescheinigungen, füllen Sie bitte folgenden Vordruck aus.

Bei weiteren Fragen suchen Sie die Seite le service mobilité internationale auf.

So erreichen Sie unsere zuständige Stelle „Centre National de Gestion - CNG - de la mobilité internationale“ bei der Kasse zur Einziehung von Sozialversicherungsbeiträgen (URSSAF)“ :
E-Mail : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon : +33 (0) 806 804 213 (kostenloser Service + individueller Telefontarif) montags bis freitags: von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr