Als Auftraggeber müssen Sie bei einem vorsätzlichen Versäumnis der DPAE für Personen, die direkt oder indirekt in einem untergeordneten Verhältnis zu Ihnen stehen, mit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Schwarzarbeit rechnen.

 

Als Projektträger müssen Sie sichergehen, dass Ihr Vertragspartner seine Meldepflichten, insbesondere bezüglich der DPAE, erfüllt hat.
Bei einer mangelnden Sorgfaltspflicht Ihrerseits könnte gegen Sie ein finanzielles Solidaritätsverfahren gegenüber Ihren Vertragspartnern, der Gegenstand eines Protokolls wegen Schwarzarbeit ist, eingeleitet werden.

                                                                           
In diesem Fall können Sie wie folgt verurteilt werden:

  • Zahlung von obligatorischen Steuern, Gebühren und Beiträgen sowie von Bußgeldern und Zuschlägen, die Ihre Vertragspartner den Sozialschutzeinrichtungen schulden;
  • Gegebenenfalls Rückzahlung den Summen der staatlichen Beihilfen, die diese erhalten haben;
  • Zahlung der Löhne, Entschädigungen und Aufwendungen, die Ihre Vertragspartner für die Beschäftigung von Arbeitnehmern, für die keine DPAE erstellt wurde, schulden.

 

Ihre Sorgfaltspflicht gilt für alle Verträge:

  • Mit einem Betrag von mindestens 5 000 €;
  • Die zur Ausführung einer Arbeit, der Erbringung einer Dienstleistung oder zur Erfüllung eines Handelsgeschäfts geschlossen wurden.

Sie sind zu dieser Überprüfung bei Vertragsschluss sowie alle sechs Monate bis zur Vertragserfüllung verpflichtet. 

 

 Wichtigste Gesetzestexte

 

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