Im Rahmen von staatlich organisierten Freiwilligendiensten (service civique) können Sie freiwillige Mitarbeiter Aufgaben von allgemein Interesse übertragen, falls Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

 

Dieses Engagement im Rahmen von Freiwilligendiensten kann sich auch wie folgt präsentieren:

- Freiwilligendienst in einem Verband (volontariat associatif);

- Internationaler Freiwilligendienst in Verwaltungseinrichtungen (volontariat international en administration, V.I.A.);

- Internationaler Freiwilligendienst im Unternehmen (volontariat international en entreprise, V.I.E.);

- Freiwilligenprogramm der internationalen Solidarität (volontariat de solidarité internationale);

- Europäischer Freiwilligendienst (service volontaire européen);

- Freiwilligendienst in den Armeen (volontariat dans les armées);

- Vertrag für einen Freiwilligendienst zur Unterstützung der Eingliederung in Beruf und Gesellschaft (contrat de volontariat pour l’insertion) oder Dienstvertrag in einer öffentlichen Einrichtung gemäß EPIDE (Établissements Publics d’Insertion de la Défense).

 

Der Zusammenarbeitsvertrag, den Sie mit dem Freiwilligen abschließen, unterliegt nicht dem französischen Arbeitsrecht. Folglich haben Sie keine vorherige Einstellungsanmeldung (DPAE) vorzunehmen.

 

Sie müssen dem freiwilligen Mitarbeiter gegenüber jedoch die üblichen Arbeitgeberpflichten bzgl. Kassenmitgliedschaft, Zahlung und Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen und ˗abgaben (insbesondere hinsichtlich der Meldung von Unfällen) übernehmen.

 

Finden der Freiwilligendienst oder das internationale Freiwilligenprogramm auf dem französischen Mutterland oder in einem überseeischen Department statt, ist der Freiwillige obligatorisch bei den französischen Standard-Sozialversicherungen versichert.

 

Der Freiwillige, den Sie beauftragen, muss folglich bei der örtlichen Krankenkasse (CPAM - Caisse primaire d’assurance maladie) [ ? : Einrichtung, die in Frankreich alle Sozialversicherten erfasst und die Ihren Krankenversicherungsanspruch verwaltet] versichert sein.

  • Im Falle eines staatlich organisierten Freiwilligendienstes obliegt diese Formalität der Agence du service civique [?];
  • Im Falle eines staatlich organisierten Freiwilligendienstes für Erwachsene (oder in anderen Fällen) fällt diese Formalität in Ihren Zuständigkeitsbereich: es gibt dafür keine spezifischen Formulare. Sie müssen lediglich eine Kopie des unterzeichneten Freiwilligendienst-Vertrages an die für den Freiwilligen zuständige Krankenkasse schicken.

 

 Wichtigste Gesetzestexte