Image d'accueil CNFE

Nachrichten

Für weitere Informationen besuchen Sie www.urssaf.fr oder kontaktieren Sie uns per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Der Arbeitsunfallsatz 511TH für 2024 ist 0.77%.

Für VRP ist der AT 511TG-Satz auf 0.96 % festgelegt.


Beiträge zur Berufsbildung und die Lernsteuer zu entrichten

Gemäss Artikel L.6131-1 des Arbeitsrechts sind Arbeitgeber, deren Unternehmen keine Niederlassung in Frankreich hat (gemäss Artikel L243-1-2 des Sozialversicherungsgesetzbuchs), nicht verpflichtet, Beiträge zur Berufsbildung und die Lernsteuer zu entrichten.


Abschaffung des Status des Vertreters einer ausländischen Firma

Ab dem 1 März 2024 wird die Rolle des Gesellschaftsvertreters für eine ausländische Firma abgeschafft (mit Ausnahme der pharmazeutischen Industrie).

Sie sind Sozialvertreter und haben Fragen zu dieser Entwicklung ? Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team der Urssaf-Abteilung Ausländische Firmen unter 0 806 802 633 (kostenloser Dienst + Anrufpreis) oder aus dem Ausland unter + 33 8 06 80 26 33.

 

Sie sind ein ausländisches Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich und beschäftigen einen oder mehrere Mitarbeiter in Frankreich.
Sie sind Ausländer und beschäftigen in Frankreich Personal am Wohnsitz oder privat.

 

Diese Arbeitnehmer werden obligatorisch bei der französischen Sozialversicherung versichert, und Sie müssen ihren Sozialschutz durch Meldung und Zahlung der Beiträge finanzieren.

 

Das Urssaf Foreign Companies Service ist Ihr erster Ansprechpartner für die Erledigung von Formalitäten.

 

Das Urssaf Foreign Companies Service übernimmt die Rolle des Centre de Formalité des Entreprises (CFE) und zieht die Sozialbeiträge für :

 

- Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich, die einen oder mehrere Mitarbeiter in Frankreich beschäftigen;

- Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 883/2004 und 987/2009 fallen: Unternehmen, die Mitarbeiter mit mehreren Tätigkeiten je nach Wohnort oder der vom Mitarbeiter in jedem Land geleisteten Arbeitszeit beschäftigen. Das gilt auch für Künstler;

- Anträge auf Beibehaltung der sozialen Sicherung des Ursprungslandes (Entsendung*), die wegen ungültiger Kriterien abgelehnt wurden, ein.

 

Nicht betroffene Unternehmen :

Für weitere Informationen besuchen Sie www.urssaf.fr oder kontaktieren Sie uns per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Der Arbeitsunfallsatz 511TH für 2024 ist 0.77%.

Für VRP ist der AT 511TG-Satz auf 0.96 % festgelegt.


Seit dem 1. Januar 2024, ist der Mindestlohn (SMIC) gestiegen :

  • brutto Stundemindestlohn : 11,65 euros,
  • brutto Mindestlohn, monatliche basis (35 Stunden pro Woche) : 1 766,92 euros.

Beiträge zur Berufsbildung und die Lernsteuer zu entrichten

Gemäss Artikel L.6131-1 des Arbeitsrechts sind Arbeitgeber, deren Unternehmen keine Niederlassung in Frankreich hat (gemäss Artikel L243-1-2 des Sozialversicherungsgesetzbuchs), nicht verpflichtet, Beiträge zur Berufsbildung und die Lernsteuer zu entrichten.


Abschaffung des Status des Vertreters einer ausländischen Firma

Ab dem 1 März 2024 wird die Rolle des Gesellschaftsvertreters für eine ausländische Firma abgeschafft (mit Ausnahme der pharmazeutischen Industrie).

Sie sind Sozialvertreter und haben Fragen zu dieser Entwicklung ? Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team der Urssaf-Abteilung Ausländische Firmen unter 0 806 802 633 (kostenloser Dienst + Anrufpreis) oder aus dem Ausland unter + 33 8 06 80 26 33.

 

 

Sie beschäftigen VRPs multicartes (Reisende Vertreter Platzanweiser, das heisst Aussendienstmitarbeiter/ Vertriebsmitarbeiter), die unter das französische Sozialversicherungssystem unterliegen. Sie fallen aufgrund ihrer Tätigkeit unter den gesetzlichen Status eines Arbeitnehmers. Sie müssen die Sozialversicherungsbeiträge bei den Service Firmes Etrangères anmelden und bezahlen.

Für Ihre Registrierungsformalitäten und die Vergabe einer Identifikationsnummer (Siret) durch INSEE, sowie für die Eröffnung eines Beitragskontos bei der Abteilung Service Firmes Etrangères, müssen Sie das EE0-Formular ausfüllen.

 

Ihre Sozialbeitragserklärungen

Um Ihre Sozialversicherungsbeiträge zu melden, müssen Sie die Online-Meldeplattform DSN verwenden.

DSN ermöglicht:

-             Alle Sozialbeiträge zu erklären und zahlen

-             Die Übermittlung von Daten über Arbeitnehmer an andere soziale Einrichtungen, um ihre Ansprüche auf Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit, Rente usw. zu sichern.

 

Tutoriels vidéos

 

Der anwendbare Arbeitsunfallsatz

Der Risikocode für Arbeitsunfälle (AT)  Ihrer VRPs  ist 511TG.

Für das Jahr 2024 wird der Arbeitsunfall-Satz auf 0.96% festgesetzt.

Sie müssen den VRP-spezifischen Personalstandardcode 300 benutzen. Er wird automatisch aktualisiert, um den Arbeitsunfall-Satz zu berücksichtigen.

icon_article

 
 

Dieser Beitrag deckt Risiken im Bereich von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Wegenunfällen. Er wird vom Arbeitgeber getragen und ebenfalls vom SFE eingezogen.

 

Ausländische Firmen führen den Risikocode 511TH und haben einen einheitlichen Beitragssatz. Dieser wird jährlich per Erlass festgesetzt 2024 beträgt dieser Satz 0.77%.

 

Beim Ausfüllen Ihres DSN zur Erklärung Ihrer Sozialbeiträge, müssen Sie den spezifischen Personalstandardcode (code type de personnel oder CTP) 605 verwenden, der sich auf ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich bezieht, und nicht den Personalstandardcode 100 benutzen. Der Arbeitsunfall-Satz (taux AT) wird automatisch angewendet.

 

Für die VRP (Aussendienstmitarbeiter/ Vertriebsmitarbeiter) wird den Arbeitsunfall-Satz 511TG für das Jahr 2024 auf 0.96% festgesetzt. Der VRP-spezifischen Personalstandardcode 300 wird automatisch aktualisiert, um den Arbeitsunfall-Satz zu berücksichtigen.


Mit der Bereitstellung des neuen Online-Dienstes ILASS (Instruction de la Législation Applicable à la Sécurité Sociale) wird die berufliche Mobilität der Arbeitnehmer von der nationalen Kasse zur Einziehung von Sozialversicherungsbeiträgen (URSSAF – Caisse nationale) - Abteilung für internationale Mobilität (service mobilité internationale) – verwaltet.

Dieser Online-Dienst ermöglicht die Bearbeitung aller Anträge auf Entsendung im Ausland, deren Befristung sowie unter als auch über drei Monate liegt, darunter auch alle Fälle der mehrfachen Erwerbstätigkeit. Hier werden folgende Bescheinigungen erstellt :

  • A1-Bescheinigung - betrifft alle Mitgliedstaaten der E.U., die Schweiz und das Vereinigte Königreich Großbritannien;
  • bilaterale Sozialversicherungsbescheinigung – betrifft 41 Länder bzw. Überseegebiete mit welchen ein Sozialversicherungsabkommen besteht;
  • Bescheinigung zur weiteren Anwendung der französischen Vorschriften zur sozialen Sicherheit – betrifft alle anderen Länder.

Zur Beantragung einer dieser Bescheinigungen, füllen Sie bitte folgenden Vordruck aus.

Bei weiteren Fragen suchen Sie die Seite le service mobilité internationale auf.

So erreichen Sie unsere zuständige Stelle „Centre National de Gestion - CNG - de la mobilité internationale“ bei der Kasse zur Einziehung von Sozialversicherungsbeiträgen (URSSAF)“ :
E-Mail : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon : +33 (0) 806 804 213 (kostenloser Service + individueller Telefontarif) montags bis freitags: von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr